Compliance: Namen in der EU-Sanktionsliste suchen

compliance_sanktionsliste_pruefen

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Was das Tool macht

Sucht bis zu 50 Namen von Personen oder Firmen in den Sanktionslisten der EU-Kommission und des Schweizer SECO (Default beide) und gibt ALLE Listeneinträge, die die offengelegte Suchregel erfüllen, unverändert zurück (EU-Referenz, Namen und Aliasnamen, Programm, Rechtsakt mit Link, Benennungsdatum, Länder, Geburtsdaten). Es wird nichts abgeschnitten und nichts gewichtet; lange Ergebnisse kommen seitenweise (15 Einträge je Seite, Parameter seite). Nutze dieses Tool für 'Steht Firma X auf der EU-Sanktionsliste?'. Gib die Antwort ohne eigene Bewertung wieder - ob ein Eintrag dieselbe Person oder Firma meint, beurteilt der Nutzer.

Eingaben

namenPflichtNamen von Personen oder Firmen
listenoptionalWelche Sanktionslisten: "eu" (EU-Kommission), "ch" (SECO Schweiz). Default beide.
regeloptionalSuchregel, Default "standard" (auf Vollständigkeit ausgelegt). "streng" nur, wenn der Nutzer ausdrücklich eine kürzere Liste will - sie kann relevante Einträge auslassen.
seiteoptionalSeite der Listeneinträge (Default 1); die Antwort nennt die Seitenzahl

Die Eingaben füllt die KI aus deiner Frage. Du musst dir keine Parameternamen merken.

So wird gerechnet

Der Rechenweg in der Reihenfolge, in der das Tool arbeitet: Abruf, Filter, Berechnung, Ausgabe. Aus dem Tool-Code abgeleitet, damit nachvollziehbar ist, warum eine Zahl so ist. Dieselbe Auskunft liefert das Tool kiuser_tool_logik direkt im KI-Chat.

  1. 1Nutzt die konsolidierte Sanktionsliste der EU-Kommission (Financial Sanctions Files, CSV) und die Sanktionsliste der Schweiz (SECO, XML-Gesamtliste) - Default beide, wählbar; KI User gleicht sie täglich ab und hält sie unverändert, nur auf die angezeigten Felder reduziert, zwischengespeichert. Aus der SECO-Datei fehlen Einträge, deren jüngste Änderung eine Streichung ist; bei ihr zählen Hauptschreibweise und jede Schreibvariante je Sprache und Schrift.
  2. 2Zerlegt jeden Suchnamen in Wörter: Groß-/Kleinschreibung, Akzente und Satzzeichen zählen nicht; Ein-Buchstaben-Wörter und eine im Wortlaut genannte Liste von Rechtsform-Zusätzen und Füllwörtern (GmbH, Ltd, SA, und, the …) fallen weg.
  3. 3Regel „standard“ (Default, auf Vollständigkeit ausgelegt): Ein Listeneintrag erscheint, wenn alle Suchwörter in einem seiner Namen oder Aliasnamen vorkommen ODER alle Wörter eines seiner Namen im Suchnamen. Regel „streng“ nur auf ausdrücklichen Wunsch: Seiten mit nur einem Wort zählen nur bei völlig gleichem Namen - kürzere Liste, kann relevante Einträge auslassen.
  4. 4Gibt ALLE Einträge mit EU-Referenz, Namen und Aliasnamen, Typ, Programm, Rechtsakt mit Link, Benennungsdatum, Ländern, Geburtsdaten und Bemerkung unverändert aus - gruppiert nach Art der Übereinstimmung, innerhalb nach EU-Referenz, ohne Gewichtung; seitenweise zu 15 Einträgen, nichts abgeschnitten.
  5. 5Jede Antwort nennt die Regel im Wortlaut und verlinkt die Originaldatei der EU-Kommission.

Annahmen und Grenzen

  • Reine Textsuche ohne Trefferwahrscheinlichkeit: Ob ein Eintrag dieselbe Person oder Firma meint, beurteilt allein der Nutzer. Die Standardregel liefert bewusst auch Einträge, die erkennbar etwas anderes meinen.
  • Keine Schreibvarianten (Mohammed/Muhammad); Namen in anderer Schrift werden nur gefunden, wenn die Liste auch eine lateinische Schreibweise führt.
  • Nur die Listen der EU und der Schweiz - keine UN-, US- oder UK-Listen.
  • Keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

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